Warum ändert sich die Heilmittelverordnung?
Die KBV hat einen Anforderungskatalog für die Heilmittelverordnung veröffentlicht. Diese Pflichtanforderungen müssen von jedem AIS umgesetzt werden.
Diese Änderungen sollen Ärzte in die Lage versetzen, die durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz festgeschriebenen gesetzlichen Regelungen einzuhalten.
Sind diese Änderungen durch die KBV zertifiziert?
Ja.
Welche Prüfnummer haben wir durch die Zertifizierung erhalten?
Y/495/1701/36/112
Ab wann sind die Änderungen gültig?
Der Anwender ist ab dem 01.01.2017 dazu verpflichtet Heilmittel nur noch mit einer zertifizierten Software zu verordnen.
Seit dem 01.04.2016 ist die neue Heilmittelvereinbarung gültig. Wieso sind die Änderungen erst jetzt im Update?
Die Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln musste 2016 integriert und bei der KBV zertifiziert werden. Erst ab dem 01.01.2017 muss der Anwender dies nutzen können.
Welche Formulare sind betroffen?
- Muster 13 – Physikalische Therapie
- Muster 14 – Stimm-Sprech-Sprachtherapie
- Muster 18 – Ergotherapie.
Gibt es neue Formulare für die Heilmittelverordnungen?
Ja, es gibt neue Formular-Versionen. Es gibt innerhalb der Formulare keine großen Veränderungen, lediglich ein Feld für den 2. ICD-10-GM-Code ist hinzugekommen.
Können die bisherigen Formulare aufgebraucht werden?
Ja, allerdings dürfen ab dem 01.01.2017 nur noch die neuen Muster 13, 14 und 18 verwendet werden.
Dürfen die Formulare vom Anwender noch per Hand ausgefüllt werden?
Die Verordnungsformulare dürfen weiterhin handschriftlich ausgefüllt werden z.B. bei einem Hausbesuch.
Alle elektronisch ausgefüllten Verordnungen müssen nach Regelungen des GKV-VSG mit einer von der KBV zertifizierten Software erstellt werden (siehe §73 Abs. 8 Satz 9 SGB V).
Ist ein Ausdruck per Blankodruck ab dem 01.01.2017 noch möglich?
Ja, weiterhin können alle 3 Heilmittelformulare per Blankodruck gedruckt werden.
Sind Selektivverträge eventuell von den neuen Anforderungen der Heilmittel betroffen?
Ja, wenn im Selektivvertrag keine eigenen Heilmittelrichtlinien hinterlegt sind, sind die Vorgaben der KBV einzuhalten.
Mit welcher Version sind die Änderungen in CGM TURBOMED umgesetzt?
Mit der Version 17.1.
Können bereits ausgestellte Verordnungen "erneut verordnet" werden?
Ja.
Müssen die neuen Heilmittelformulare ab dem 01.01.2017 manuell vom Anwender umgestellt werden?
Nein.
Durch eine Datumssteuerung werden die neuen Formulare automatisch mit dem 01.01.2017 zur Verfügung stehen.
Warum sehe ich keine Heilmittelpreise mehr?
Seitens der KV werden keine Heilmittelpreise geliefert, somit können in CGM TURBOMED auch keine zur Verfügung gestellt werden.
Sie haben die Möglichkeit die Preise selbst zu hinterlegen. Dazu gehen Sie in die Eigene Liste > Heilmittel > Heilmittel und/oder Eigene Liste > Heilmittel > Praxisbesonderheiten und langfr. Heilmittel. Wählen Sie das anzupassende Heilmittel aus und drücken Sie F7. Unter dem Reiter Preise können Sie einen entsprechend Preis hinzufügen.

Im darauffolgenden Dialog können Sie den Preis und ab wann dieser gültig ist (Feld: Datum) angeben.
