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PDF: Erste Hilfe zur TI

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Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

gemäß Art. 28 DS-GVO

 

Die CompuGroup Medical Deutschland AG hat im April 2018 im Rahmen der DSGVO allen Kunden eine neue AV-Vereinbarung per Post zukommen lassen und um Rücksendung gebeten. Mit in dem Umschlag war ein ausfühliche Informationsbeilage, welche Sie HIER als PDF herunterladen können.

 

Zu dieser Vereinbarung, welche Sie als Auftraggeber mit uns, der CGM, abschließen, haben uns die folgenden Fragen erreicht:

 

Ist die AVV kostenpflichtig?
Nein, es entstehen durch diese Vereinbarung keine Kosten.

Sinn und Zweck der AVV?
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) macht es zwingend notwendig, dass für Fernwartungen, in denen mit personenbezogenen Daten gearbeitet werden könnte, eine entsprechende Vereinbarung (oder anders ausgedrückt ein Auftrag) zwischen der Praxis und der CompuGroup Medical Deutschland AG vorhanden ist. Alle bestehenden Vereinbarungen, die Sie ggf. bereits mit der CGM oder CGM TURBOMED abgeschlossen haben und die nicht der DSGVO entsprechen, verlieren am 25.05.2018 ihre Gültigkeit.

Ist es Pflicht, die AVV zu unterschreiben?

Nein, eine Pflicht besteht nicht.
Wir empfehlen allerdings eine Vereinbarung frühzeitig abzuschließen, da ohne diese keine Fernwartungen durchgeführt werden dürfen. Daher haben wir vorsorglich allen Kunden diese Vereinbarung zukommen lassen, damit diese möglichst vor einer notwendigen Fernwartung bereits rechtlich sicher vorliegt.

Wer sind die Unterauftragnehmer?
Bei den genannten Unterauftragnehmern handelt es sich in erster Linie um Ihren zuständigen Vertriebs- und Servicepartner vor Ort. Dieser ist Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen rund um CGM TURBOMED.


Die ifap ist sicher mittlerweile jedem als Lieferant der verwendeten Medikamentendatenbank in CGM TURBOMED ein Begriff.

 

Die weiteren Unterauftragnehmer gehören zur CompuGroup Medical SE und liefern Software, die Sie möglicherweise in Ihrer Praxis einsetzen, z.B. CGM PRAXISARCHIV, CGM PRAXISTIMER, CGM LIFE eSERVICES. Sollte es nötig werden, dass wir im Rahmen einer Fernwartung einen Kollegen aus einem dieser Bereich hinzuziehen müssen, geht es für alle Beteiligten schneller, wenn eine übergreifende AVV für die CGM-Unternehmen bereits vorliegt.

Wann trat das neue Gesetz in Kraft und ab wann entfaltet es seine unmittelbare Wirkung?
Am 25.05.2016 trat die DSGVO bereits mit einer Übergangsfrist in Kraft.
Am 25.05.2018 entfaltet das Gesetz seine unmittelbare Wirkung.

Wie verhält es sich mit einer Kopie der AVV für den Kunden und dem Versand an die CGM?
Im Falle des Postversands:

Bitte erstellen Sie nach Ihrer Unterschrift eine Kopie für sich und senden Sie uns bitte das Original im beiliegenden Rückumschlag an die: CompuGroup Medical Deutschland AG, Maria Trost 21, 56070 Koblenz

Im Falle des Versands per E-Mail:

Senden Sie uns die unterschriebene und eingescannte Vereinbarung (bitte höchste Auflösung des Scanners verwenden!) an folgende E-Mail-Adresse (das Original verbleibt dann bei Ihnen):

Geht es in der AVV nur um Fernwartungen?
In dem von uns versandten Dokument: Ja.
Es gibt aber weitere Aufgabenbereiche, für die weitreichendere AVV vereinbart werden müssen. Dazu gehören Datenbankreparaturen oder auch der Vorort-Service. Dazu müssen dann weitere Vereinbarungen abgeschlossen werden.

Wer ist die CompuGroup Medical Deutschland AG als Auftragnehmer in der AVV?
Die CompuGroup Medical Deutschland AG ist ein Software-Unternehmen mit Sitz in Koblenz. Die CGMD AG produziert Anwendungssoftware zur Unterstützung ärztlicher und organisatorischer Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, medizinischen Laboratorien und Krankenhäusern.

Der Produktbereich TURBOMED - der Hersteller Ihrer Praxisverwaltungs-Software CGM TURBOMED - gehört zur CompuGroup Medical Deutschland AG.

Die CGMD AG ist in diesem Fall auch "nur" der Auftragnehmer, da lt. Gesetz die Praxis mit uns eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen muss.

 

 

 


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