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Informationen rund um die DSGVO
und CGM TURBOMED

 

Im folgenden haben wir Ihnen Informationen und Antworten auf die uns erreichenden Fragen  im Zusammenspiel von CGM TURBOMED und den Anforderungen der DSGVO zusammengetragen.

 

CGM TURBOMED ist ab der Version 18.2.2 konform mit der DSGVO. Details können Sie in der Datenschutzerklärung unseres Produkts erhalten. Darüber hinaus steht Ihnen Ihr Vertriebs- und Service-Partner (VSP) zur Verfügung, um Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO in Ihrer Praxis zu beraten.

 

Für Fragen zum Datenschutz bei der CGM steht Ihnen auch der Datenschutzbeauftragte Hans-Josef Gerlitz zur Verfügung. Fragen zum Produkt CGM TURBOMED sowie zum Support und Service können und werden vom Datenschutzbeauftragten jedoch nicht beantwortet.

 

 

 


 

Umsetzung der DSGVO-Anforderungen in CGM TURBOMED:
Ihre Fragen dazu


Wir haben Ihnen in der letzten Mai-Woche ein außerreguläres Update zugesandt, in dem wir alle gesetzlichen Anforderungen der DSGVO umgesetzt haben.

Dazu haben uns folgende Fragen erreicht:

Kann man das Desktop-Icon zur Einwilligungserklärung bei allen Patienten gesamthaft entfernen?
Nein, aktuell leider nicht. Für das Update zum Q3/2018 ist dafür bereits eine Änderung eingeplant, die es ermöglicht, alle diese Icons auszublenden.


Ist in CGM TURBOMED  eine Einwilligung hinterlegt? Wenn ja, wo?
Nein. Auf der Website der KBV ist bspw. ein Muster hinterlegt.

Wo bekomme ich eine Einwilligungserklärung her
Es gibt diverse Anbieter für solche Vorlagen, wir würden da jedoch raten, immer erst zur KBV oder Ihrer regionalen KV zu schauen, was diese anbieten. Die KBV hat dafür eigens eine eigene Informationsplattform:
http://www.kbv.de/html/1150_35204.php


Soll in dem Icon hinter dem Pfad die ausgefüllte Einwilligungserklärung oder das leere Muster hinterlegt werden?
Hier sollte das leere Muster verlinkt werden, damit Sie dieses bei jedem Patienten neu und leer öffnen können.

Müssen alle meine Patienten eine Einwilligungserklärung unterschreiben?
Das liegt in der Entscheidung des Arztes, ob aufgrund der neuen Gesetzeslage jeder Patient eine Einwilligungserklärung unterschreiben muss. Diesbezüglich können wir aus rechtlichen Gründen keine Empfehlung abgeben. Die KBV schreibt unter www.kbv.de/html/datensicherheit.php u.a. dazu folgendes:

"... Das Erfassen, Bearbeiten, Speichern etc. von Patientendaten ist gesetzlich gestattet. Nur in besonderen Fällen kann es erforderlich sein, dass Patienten zustimmen müssen, zum Beispiel bei der Einbeziehung einer privatärztlichen Verrechnungsstelle.
In diesen Fällen müssen Praxen nachweisen können, dass die Patienten eine Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung unterschrieben haben.
Das ist zu tun:
Ab 25. Mai müssen Einwilligungserklärungen einen Hinweis darauf enthalten, dass Patienten ihr Einverständnis jederzeit widerrufen können. Ergänzen Sie gegebenenfalls Ihre Vorlagen...."

 

Warum hat CGM TURBOMED kein Muster für die Einwilligungserklärung hinterlegt?

Es gibt kein vorgeschriebenes Formular, nur Empfehlungen. Die Ausgestaltung und der Text sind Praxisbezogen auszuführen, daher werden wir keine Vorlagen dafür liefern.

 

Kann die Version 18.2.2 mit dem Update Q3/2018 im kommenden Quartal übersprungen werden?
Ja, es ich NICHT notwendig, die v18.2.2 vor dem kommenden Quartals-Update zu installieren.

Ist es Pflicht, die Version v18.2.2. zu installieren?
Nein, im Rahmen der DSGVO empfehlen wir es jedoch, damit alle gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen installiert sind.

Ist die Version 18.2.2 - also das "DSGVO-Update" - abrechnungsrelevant?

Nein, die Version enthält diesbezüglich KEINE Neuerungen gegenüber der v18.2.1

Sind die DSGVO-Funktionen aus der v18.2.2 im kommenden Quartals-Update Q3/2018 (v18.3) enthalten?
Ja, diese Funktionen gehören ab sofort zur Standard-Installtion und werden in jeder kommenden Version enthalten sein.

 


 

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

gemäß Art. 28 DS-GVO

 

Die CompuGroup Medical Deutschland AG hat im April 2018 im Rahmen der DSGVO allen Kunden eine neue AV-Vereinbarung per Post zukommen lassen und um Rücksendung gebeten. Mit in dem Umschlag war ein ausfühliche Informationsbeilage, welche Sie HIER als PDF herunterladen können.

 

Zu dieser Vereinbarung, welche Sie als Auftraggeber mit uns, der CGM, abschließen, haben uns die folgenden Fragen erreicht:

 

Ist die AVV kostenpflichtig?
Nein, es entstehen durch diese Vereinbarung keine Kosten.

Sinn und Zweck der AVV?
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) macht es zwingend notwendig, dass für Fernwartungen, in denen mit personenbezogenen Daten gearbeitet werden könnte, eine entsprechende Vereinbarung (oder anders ausgedrückt ein Auftrag) zwischen der Praxis und der CompuGroup Medical Deutschland AG vorhanden ist. Alle bestehenden Vereinbarungen, die Sie ggf. bereits mit der CGM oder CGM TURBOMED abgeschlossen haben und die nicht der DSGVO entsprechen, verlieren am 25.05.2018 ihre Gültigkeit.

Ist es Pflicht, die AVV zu unterschreiben?

Nein, eine Pflicht besteht nicht.
Wir empfehlen allerdings eine Vereinbarung frühzeitig abzuschließen, da ohne diese keine Fernwartungen durchgeführt werden dürfen. Daher haben wir vorsorglich allen Kunden diese Vereinbarung zukommen lassen, damit diese möglichst vor einer notwendigen Fernwartung bereits rechtlich sicher vorliegt.

Wer sind die Unterauftragnehmer?
Bei den genannten Unterauftragnehmern handelt es sich in erster Linie um Ihren zuständigen Vertriebs- und Servicepartner vor Ort. Dieser ist Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen rund um CGM TURBOMED.


Die ifap ist sicher mittlerweile jedem als Lieferant der verwendeten Medikamentendatenbank in CGM TURBOMED ein Begriff.

 

Die weiteren Unterauftragnehmer gehören zur CompuGroup Medical SE und liefern Software, die Sie möglicherweise in Ihrer Praxis einsetzen, z.B. CGM PRAXISARCHIV, CGM PRAXISTIMER, CGM LIFE eSERVICES. Sollte es nötig werden, dass wir im Rahmen einer Fernwartung einen Kollegen aus einem dieser Bereich hinzuziehen müssen, geht es für alle Beteiligten schneller, wenn eine übergreifende AVV für die CGM-Unternehmen bereits vorliegt.

Wann trat das neue Gesetz in Kraft und ab wann entfaltet es seine unmittelbare Wirkung?
Am 25.05.2016 trat die DSGVO bereits mit einer Übergangsfrist in Kraft.
Am 25.05.2018 entfaltet das Gesetz seine unmittelbare Wirkung.

Wie verhält es sich mit einer Kopie der AVV für den Kunden und dem Versand an die CGM?
Im Falle des Postversands:

Bitte erstellen Sie nach Ihrer Unterschrift eine Kopie für sich und senden Sie uns bitte das Original im beiliegenden Rückumschlag an die: CompuGroup Medical Deutschland AG, Maria Trost 21, 56070 Koblenz

Im Falle des Versands per E-Mail:

Senden Sie uns die unterschriebene und eingescannte Vereinbarung (bitte höchste Auflösung des Scanners verwenden!) an folgende E-Mail-Adresse (das Original verbleibt dann bei Ihnen):

Geht es in der AVV nur um Fernwartungen?
In dem von uns versandten Dokument: Ja.
Es gibt aber weitere Aufgabenbereiche, für die weitreichendere AVV vereinbart werden müssen. Dazu gehören Datenbankreparaturen oder auch der Vorort-Service. Dazu müssen dann weitere Vereinbarungen abgeschlossen werden.

Wer ist die CompuGroup Medical Deutschland AG als Auftragnehmer in der AVV?
Die CompuGroup Medical Deutschland AG ist ein Software-Unternehmen mit Sitz in Koblenz. Die CGMD AG produziert Anwendungssoftware zur Unterstützung ärztlicher und organisatorischer Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, medizinischen Laboratorien und Krankenhäusern.

Der Produktbereich TURBOMED - der Hersteller Ihrer Praxisverwaltungs-Software CGM TURBOMED - gehört zur CompuGroup Medical Deutschland AG.

Die CGMD AG ist in diesem Fall auch "nur" der Auftragnehmer, da lt. Gesetz die Praxis mit uns eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen muss.

 

 

 


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